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BGB § 1587l Anspruch auf Abfindung künftiger Ausgleichsansprüche

BGB § 1587l Anspruch auf Abfindung künftiger Ausgleichsansprüche

[ Auszug: (1) Ein Ehegatte kann wegen seiner künftigen Ausgleichsansprüche von dem anderen eine Abfindung verlangen, wenn diesem die Zahlung nach seinen wirtschaftliche ... ]